Elektrik als Brandursache
Laut Brandursachenstatistik des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) ist Elektrizität seit Jahren die häufigste ermittelte Brandursache in Deutschland. Typische Auslöser sind überlastete Mehrfachsteckdosen, beschädigte Leitungen, lose Klemmverbindungen in Verteilern und defekte Geräte.
Die gute Nachricht: Die meisten dieser Mängel sind bei einer fachgerechten Prüfung erkennbar – lange bevor sie gefährlich werden.
Obliegenheiten im Versicherungsvertrag
Versicherungsverträge enthalten Obliegenheiten – Pflichten, die der Versicherungsnehmer einhalten muss, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Dazu gehört in der Regel, gesetzliche und behördliche Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Für Unternehmen zählt dazu die Prüfung nach DGUV V3.
Kommt es zu einem Schaden und kann der Versicherungsnehmer nicht nachweisen, dass er seine Pflichten erfüllt hat, kann der Versicherer nach dem Versicherungsvertragsgesetz (§ 28 VVG) die Leistung je nach Schwere des Verschuldens kürzen.
Ein aktuelles Prüfprotokoll mit Messwerten, Datum und Prüfer belegt, dass Ihre Elektroanlage ordnungsgemäß war. Es ist damit im Schadensfall eines der wichtigsten Dokumente.
E-Check, DGUV V3 und VdS 3602 – der Unterschied
| E-Check | DGUV V3 Prüfung | VdS 3602 (Klausel SK 3602) | |
|---|---|---|---|
| Zweck | Sicherheit der Anlage, Nachweis | Arbeitsschutz, Pflicht für Unternehmen | Brandschutz, Forderung des Sachversicherers |
| Wer prüft | Elektrofachbetrieb | Elektrofachkraft | VdS-anerkannter Elektrosachverständiger |
| Für wen | Wohngebäude, Vermieter, Gewerbe | Alle Unternehmen mit Beschäftigten | Gewerbe mit entsprechender Klausel im Vertrag |
Ob Ihr Versicherungsvertrag eine Prüfung nach Klausel SK 3602 vorsieht, steht in Ihren Vertragsbedingungen. Diese Prüfung ersetzt nicht die DGUV V3 Prüfung – und umgekehrt. Wir beraten Sie gern, welche Prüfungen für Ihren Betrieb erforderlich sind.
Vermieter: Verkehrssicherungspflicht
Vermieter sind verpflichtet, die Mietsache in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Eine gesetzliche Prüffrist für die Elektroanlage in Wohnungen gibt es zwar nicht – im Schadensfall muss der Vermieter aber darlegen, dass er seinen Pflichten nachgekommen ist. Ein E-Check, insbesondere bei Mieterwechsel, ist dafür der einfachste Nachweis.
Checkliste: So sind Sie abgesichert
- Prüfintervalle festgelegt und dokumentiert
- Aktuelles Prüfprotokoll für ortsfeste Anlage und Geräte vorhanden
- Festgestellte Mängel nachweislich beseitigt
- Versicherungsvertrag auf besondere Prüfklauseln (z. B. SK 3602) geprüft
- Protokolle sicher und auch außerhalb des Gebäudes (digital) verfügbar
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen der genannten Vorschriften und Normen.
