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DGUV V3 · deutschlandweit

DGUV V3 Prüfung – rechtssicher für Ihr Unternehmen

Wir prüfen Ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) – vom Büro mit zehn Arbeitsplätzen bis zum Großprojekt mit mehreren tausend Geräten.

  • Eigene Elektrofachkräfte
  • Prüfplakette & Protokoll
  • Termine oft binnen weniger Tage
  • Kostenloses Angebot
DGUV Vorschrift 3 § 5BetrSichVTRBS 1201DIN VDE 0105-100DIN EN 50699 (VDE 0702)

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Was ist die DGUV V3 Prüfung?

Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ ist die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften. Sie verpflichtet jeden Unternehmer, dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderung oder Instandsetzung und in bestimmten Zeitabständen von einer Elektrofachkraft auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (§ 5 DGUV V3).

Früher hieß die Vorschrift BGV A3 – deshalb ist auch heute noch oft vom „BGV A3 Check“ die Rede. Im öffentlichen Dienst gilt die inhaltsgleiche DGUV Vorschrift 4.

Pflicht ab dem ersten Mitarbeiter

Die Prüfpflicht gilt für alle Unternehmen mit Beschäftigten – unabhängig von Branche und Größe. Auch Büros, Kanzleien, Arztpraxen, Vereine mit Angestellten und Einzelhändler sind betroffen.

Was wird geprüft?

Die DGUV V3 Prüfung umfasst zwei Bereiche, die wir auf Wunsch gemeinsam in einem Termin abdecken:

  • 01BesichtigenZustand, Beschädigungen, Überlastung, Kennzeichnung
  • 02MessenSchutzleiter, Isolation, Ableitströme, RCD, Schleifenimpedanz
  • 03ErprobenFunktion von Schutz-, Sicherheits- und Meldeeinrichtungen
  • 04DokumentierenProtokoll, Messwerte, Mängelliste, Fristvorschlag
  • 05KennzeichnenPrüfplakette mit nächstem Prüftermin

Prüffristen nach DGUV V3

Die Prüffristen legt der Unternehmer auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung fest (§ 3 BetrSichV). Die Durchführungsanweisungen zur DGUV V3 nennen bewährte Richtwerte:

Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel

Anlage / BetriebsmittelPrüffrist (Richtwert)Art der PrüfungPrüfer
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel4 Jahreauf ordnungsgemäßen ZustandElektrofachkraft
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ (DIN VDE 0100 Gruppe 700)1 Jahrauf ordnungsgemäßen ZustandElektrofachkraft
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen1 Monatauf WirksamkeitElektrofachkraft oder EuP bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte
Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD) in stationären Anlagen6 MonateBetätigen der PrüfeinrichtungBenutzer
Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD) in nichtstationären AnlagenarbeitstäglichBetätigen der PrüfeinrichtungBenutzer

Ortsveränderliche Betriebsmittel

BetriebsmittelPrüffrist (Richtwert)Anpassung / Maximalwerte
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt)Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 MonateWird eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Frist verlängert werden.
Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungenwie obenMaximalwerte: Baustellen, Fertigungsstätten, Werkstätten 1 Jahr
Anschlussleitungen mit Stecker; bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschlusswie obenMaximalwerte: Büros oder unter ähnlichen Bedingungen 2 Jahre

Welche Frist für Ihre Geräte sinnvoll ist, zeigt unser interaktiver Prüffristen-Rechner.

Rechtssichere Dokumentation

Im Schadensfall zählt, was dokumentiert ist. Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht und Versicherer verlangen einen lückenlosen Nachweis. Sie erhalten von uns:

  • Prüfprotokoll mit allen Messwerten, verwendeten Messgeräten, Prüfer und Datum
  • Anlagen- bzw. Geräteverzeichnis mit Standort, Typ, Schutzklasse und Prüfergebnis
  • Mängelliste mit Einstufung und konkreten Handlungsempfehlungen
  • Fristvorschlag für die nächste Wiederholungsprüfung
  • Prüfplakette an jedem geprüften Betriebsmittel
  • Hinweise auf Energiesparpotenziale, die bei der Prüfung auffallen

Großprojekte & Filialnetze

Viele unserer Kunden betreiben mehrere Standorte. Wir prüfen bundesweit nach einheitlichem Standard und liefern eine konsolidierte Dokumentation – ideal für Facility Management, Handelsketten, Dienstleister und Verwaltungen.

  • Ein Ansprechpartner für alle Standorte in Deutschland
  • Projekte mit mehreren tausend Geräten – sauber geplant, ohne Betriebsunterbrechung
  • Prüfung außerhalb der Geschäftszeiten, abends oder am Wochenende
  • Einheitliche Geräte-IDs und Fristenmanagement für die nächste Prüfung
Ablauf

So läuft Ihre DGUV V3 Prüfung ab

  1. 01

    Anfrage senden

    Telefonisch unter der kostenfreien Hotline 0800 5 265 265 oder über das Anfrageformular – mit Standort, Art und ungefährer Anzahl der Anlagen und Geräte.

  2. 02

    Angebot erhalten

    Sie bekommen ein transparentes, individuelles Angebot – kostenlos, unverbindlich und ohne versteckte Kosten.

  3. 03

    Termin vereinbaren

    Kurzfristige Terminvergabe, oft innerhalb weniger Werktage. Auf Wunsch außerhalb Ihrer Betriebszeiten, um Ausfälle zu vermeiden.

  4. 04

    Prüfung & Protokoll

    Prüfung vor Ort mit kalibrierter Messtechnik, Prüfplakette am Gerät und rechtssicherer Dokumentation inklusive Mängelliste.

FAQ

Häufige Fragen zur DGUV V3 Prüfung

Ist die DGUV V3 Prüfung gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Die DGUV Vorschrift 3 ist eine verbindliche Unfallverhütungsvorschrift für alle Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften. Zusätzlich fordern die Betriebssicherheitsverordnung und das Arbeitsschutzgesetz die regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln.

Was passiert, wenn ich nicht prüfen lasse?

Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden (§ 209 SGB VII). Wesentlich schwerer wiegt die Haftung: Kommt es zu einem Unfall oder Brand, drohen Regressforderungen der Berufsgenossenschaft, Leistungskürzungen der Versicherung und im Extremfall strafrechtliche Konsequenzen.

Wie oft muss nach DGUV V3 geprüft werden?

Ortsfeste Anlagen in der Regel alle 4 Jahre, in Räumen besonderer Art jährlich. Ortsveränderliche Geräte als Richtwert alle 6 Monate (Baustellen 3 Monate); bei einer Fehlerquote unter 2 % kann die Frist auf bis zu 1 Jahr (Werkstatt) bzw. 2 Jahre (Büro) verlängert werden.

Muss mein Betrieb während der Prüfung schließen?

Nein. Wir prüfen arbeitsplatzweise und stimmen kurze Abschaltungen mit Ihnen ab. Auf Wunsch prüfen wir abends oder am Wochenende.

Wie bereite ich mich auf die Prüfung vor?

Hilfreich sind eine Übersicht der Räume und Standorte, das letzte Prüfprotokoll (falls vorhanden), freier Zugang zu Verteilern und Arbeitsplätzen sowie ein Ansprechpartner vor Ort. Alles Weitere organisieren wir.

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