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Ratgeber

Ortsfest vs. ortsveränderlich

Ob ein elektrisches Betriebsmittel als ortsfest oder ortsveränderlich gilt, entscheidet darüber, nach welcher Norm, mit welchen Messungen und in welchem Abstand es geprüft wird. Hier erklären wir den Unterschied anhand konkreter Beispiele und zeigen, wo die Einordnung in der Praxis nicht ganz eindeutig ist.

Wer sich zum ersten Mal mit der Prüfung elektrischer Geräte und Anlagen beschäftigt, stolpert schnell über zwei Begriffe: ortsfest und ortsveränderlich. Auf den ersten Blick klingt das nach Formalität. Tatsächlich ist diese Unterscheidung aber die Grundlage jeder Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 bzw. 4, denn sie bestimmt, welche Regeln überhaupt zur Anwendung kommen. Die gute Nachricht: Der Kern des Unterschieds ist einfach zu verstehen.

Die Grundregel: Wird es im normalen Betrieb bewegt?

Die entscheidende Frage lautet nicht, ob ein Gerät einen Stecker hat oder ob man es theoretisch tragen könnte, sondern ob es im normalen Betrieb bewegt wird. Ein Betriebsmittel, das fest installiert ist oder so montiert wurde, dass es während der Nutzung an seinem Platz bleibt, gilt als ortsfest. Ein Betriebsmittel, das während der Arbeit in der Hand gehalten, herumgetragen oder an wechselnden Orten eingesetzt wird, gilt als ortsveränderlich.

Diese Frage stellt sich für jedes einzelne Gerät und jede Anlage im Betrieb. In den allermeisten Fällen ist die Antwort eindeutig, wie die folgenden Beispiele zeigen.

Ortsfest

Fest installiert, bleibt im Betrieb an Ort und Stelle. Prüfung nach DIN VDE 0105-100.

  • Gebäude-Elektroinstallation
  • Hauptverteilungen und Unterverteilungen
  • Fest verdrahtete Maschinen und Anlagen
  • Beleuchtungsanlagen
  • Steckdosen als Teil der Festinstallation

Ortsveränderlich

Wird während der Nutzung bewegt oder an wechselnden Orten eingesetzt. Prüfung nach DIN VDE 0701-0702 bzw. DIN EN 50699.

  • Kaffeemaschine, Wasserkocher
  • Bohrmaschine, Winkelschleifer
  • Verlängerungskabel, Mehrfachsteckdosen
  • Laptop-Netzteile
  • Bauleuchten

Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Ortsfest ist alles, was fest mit dem Gebäude oder dem Arbeitsplatz verbunden ist oder zumindest so montiert wurde, dass es im laufenden Betrieb nicht bewegt wird. Das beginnt bei der Elektroinstallation selbst, also den Leitungen in den Wänden, den Haupt- und Unterverteilungen mit ihren Schutzeinrichtungen und den fest installierten Steckdosen. Dazu kommen Beleuchtungsanlagen sowie Maschinen und Geräte, die fest verdrahtet sind, etwa eine Drehmaschine in der Werkstatt, eine Lüftungsanlage oder ein fest angeschlossener Konvektomat in der Großküche.

Geprüft werden ortsfeste Anlagen nach DIN VDE 0105-100 („Betrieb von elektrischen Anlagen“). Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob die Schutzmaßnahmen der Anlage insgesamt noch wirksam sind: Sind Schutzleiter durchgängig verbunden, stimmen Isolationswerte, lösen Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen zuverlässig aus, sind Verteilungen ordnungsgemäß und ohne Beschädigung? Die Prüfung betrachtet also nicht nur ein einzelnes Gerät, sondern das Zusammenspiel der gesamten Installation.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Ortsveränderlich sind Geräte, die während des Betriebs bewegt oder transportiert werden oder an wechselnden Orten zum Einsatz kommen. In der Regel handelt es sich um Geräte mit Stecker, die man einfach in eine Steckdose steckt und bei Bedarf woanders wieder anschließt. Im Büro sind das etwa Laptop-Netzteile, Mehrfachsteckdosen und die Kaffeemaschine in der Teeküche, in der Werkstatt Bohrmaschine, Winkelschleifer und Verlängerungskabel, auf der Baustelle Bauleuchten und Elektrowerkzeuge.

Für diese Geräte gilt die Prüfnorm DIN VDE 0701-0702 bzw. die neuere DIN EN 50699. Letztere gilt seit 2021 und ergänzt bzw. ersetzt Teile der 0701-0702 für die Wiederholungsprüfung sowie für die Prüfung nach Reparatur oder Änderung. Inhaltlich geht es bei beiden Normen um dasselbe Ziel: Sichtprüfung, Messung der sicherheitsrelevanten Werte wie Schutzleiterwiderstand und Isolationswiderstand sowie eine Funktionsprüfung jedes einzelnen Geräts.

Warum die Unterscheidung so wichtig ist

Die Einordnung hat drei konkrete Folgen. Erstens entscheidet sie über die Prüfnorm und damit über die Regeln, nach denen die Elektrofachkraft arbeitet. Zweitens ergeben sich daraus unterschiedliche Prüfmethoden und Messungen: Bei einer ortsfesten Anlage werden andere Größen erfasst und andere Grenzwerte angesetzt als bei einem Handgerät mit Stecker. Drittens unterscheiden sich die Richtwerte für die Prüffristen.

Der letzte Punkt ist im Betriebsalltag am spürbarsten. Ortsveränderliche Geräte werden in der Regel in kürzeren Abständen geprüft als ortsfeste Anlagen. Der Grund liegt auf der Hand: Ein Verlängerungskabel, das täglich aufgerollt, über Kanten gezogen und in wechselnde Steckdosen gesteckt wird, ist mechanisch deutlich stärker beansprucht als eine Unterverteilung, die seit Jahren unberührt im Technikraum hängt. Entsprechend höher ist bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln das Risiko, dass ein Schaden entsteht, der zum Ausfall oder zur Gefährdung führt. Welche Intervalle üblich sind, haben wir im Ratgeber Prüffristen im Überblick zusammengefasst.

Grauzonen aus der Praxis

So klar die Grundregel ist, so gibt es doch Fälle, in denen die Einordnung nicht sofort auf der Hand liegt. Das typische Beispiel ist ein Gerät, das zwar einen Stecker hat, im Alltag aber praktisch nie bewegt wird: ein fest an der Wand montierter Durchlauferhitzer, der über eine Steckdose versorgt wird, ein eingebauter Kühlschrank in der Küchenzeile oder ein Drucker, der seit Jahren an derselben Stelle steht. Rein formal könnte man solche Geräte an ihrem Stecker erkennen und als ortsveränderlich einstufen. Von der tatsächlichen Nutzung her verhalten sie sich jedoch wie ein ortsfestes Betriebsmittel.

In solchen Fällen kann ein Gerät im Einzelfall wie ein ortsfestes Betriebsmittel behandelt werden. Die endgültige Einordnung obliegt der prüfenden Elektrofachkraft, und sie erfolgt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung des Betriebs. Dabei spielt eine Rolle, wie das Gerät montiert ist, wie es genutzt wird und welchen Belastungen es tatsächlich ausgesetzt ist. Für Sie als Betreiber bedeutet das: Sie müssen diese Entscheidung nicht selbst treffen. Wichtig ist nur, dass alle Betriebsmittel erfasst und einer der beiden Kategorien zugeordnet werden, damit nichts durch das Raster fällt.

Beides gehört zur DGUV V3- bzw. V4-Prüfung

Unabhängig von der Einordnung gilt: Sowohl ortsfeste Anlagen als auch ortsveränderliche Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden. Rechtliche Grundlage ist die DGUV Vorschrift 3 für privatwirtschaftliche Unternehmen bzw. die inhaltlich gleichlautende DGUV Vorschrift 4 für öffentliche Einrichtungen. Die Unterscheidung ändert also nichts an der Prüfpflicht selbst, sondern nur daran, wie die Prüfung im Detail durchgeführt wird.

EL-Concept prüft beide Arten von Betriebsmitteln, von der Unterverteilung bis zum Wasserkocher. Alle Prüfungen führen ausschließlich unsere eigenen, fest angestellten Elektrofachkräfte oder feste, langjährige Partnerbetriebe durch. Eine Weitervermittlung an wechselnde Subunternehmer gibt es bei uns nicht. Auf Wunsch nehmen wir bei einem gemeinsamen Rundgang den gesamten Bestand auf, ordnen jedes Betriebsmittel der passenden Kategorie zu und legen die Prüffristen fest. Wie eine Prüfung anschließend konkret abläuft, erfahren Sie im Ratgeber Ablauf einer Prüfung & die Prüfplakette.

Auf einen Blick

  • Ortsfest: Fest installiert oder so montiert, dass es im normalen Betrieb nicht bewegt wird (Installation, Verteilungen, fest verdrahtete Maschinen, Beleuchtung)
  • Ortsveränderlich: Wird im Betrieb bewegt oder an wechselnden Orten genutzt (Werkzeuge, Küchengeräte, Verlängerungskabel, Netzteile)
  • Norm ortsfest: DIN VDE 0105-100
  • Norm ortsveränderlich: DIN VDE 0701-0702 bzw. DIN EN 50699 (seit 2021)
  • Prüffristen: Ortsveränderliche Geräte in der Regel kürzer, da stärker beansprucht
  • Grauzone: Gerät mit Stecker, das nie bewegt wird, kann im Einzelfall als ortsfest gelten – Entscheidung durch die Elektrofachkraft
  • Rechtsgrundlage: DGUV V3 (Unternehmen) bzw. DGUV V4 (öffentliche Einrichtungen)
  • Wer prüft: Eigene Elektrofachkräfte oder feste Partnerbetriebe, keine Weitervermittlung

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