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DGUV V4 · deutschlandweit

DGUV V4 Prüfung für die öffentliche Hand

Für Kommunen, Schulen, Kitas, Verwaltungen, Bauhöfe und kommunale Eigenbetriebe: normgerechte Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 4 – planbar, dokumentiert, bundesweit.

  • Eigene Elektrofachkräfte
  • Prüfplakette & Protokoll
  • Termine oft binnen weniger Tage
  • Kostenloses Angebot
DGUV Vorschrift 4 § 5BetrSichVDIN VDE 0105-100DIN EN 50699 (VDE 0702)

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DGUV V4 – was steckt dahinter?

Die DGUV Vorschrift 4 ist die Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand – also der Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände. Sie ist inhaltsgleich mit der DGUV Vorschrift 3 der Berufsgenossenschaften (früher GUV-V A3).

Prüfumfang, Prüffristen und Anforderungen an die Elektrofachkraft sind identisch – der Unterschied liegt allein im zuständigen Unfallversicherungsträger.

DGUV Vorschrift 3DGUV Vorschrift 4
HerausgeberBerufsgenossenschaftenUnfallkassen / GUVV
Gilt fürPrivatwirtschaftliche UnternehmenKommunen, Länder, öffentliche Einrichtungen
Früherer NameBGV A3GUV-V A3
Inhalt & Prüffristenidentischidentisch

Für wen gilt die DGUV V4?

Städte, Gemeinden, Landkreise Schulen & Hochschulen Kindertagesstätten Freiwillige Feuerwehren Bauhöfe & Werkstätten Kliniken in öffentlicher Trägerschaft Verwaltungen & Behörden Kommunale Eigenbetriebe
Besonderheit Schulen & Kitas

In Bildungseinrichtungen kommen viele Geräte von außen hinzu – Kaffeemaschinen im Lehrerzimmer, Geräte aus Elterninitiativen, Lehrmittel. Wir erfassen und prüfen alle Betriebsmittel und empfehlen ein klares Verfahren für neu hinzukommende Geräte.

Prüfumfang

Wie bei der DGUV V3 prüfen wir ortsfeste Anlagen (Verteilungen, Stromkreise, RCDs, fest angeschlossene Geräte) und ortsveränderliche Betriebsmittel (alle Geräte mit Stecker).

  • 01BesichtigenZustand, Beschädigungen, Überlastung, Kennzeichnung
  • 02MessenSchutzleiter, Isolation, Ableitströme, RCD, Schleifenimpedanz
  • 03ErprobenFunktion von Schutz-, Sicherheits- und Meldeeinrichtungen
  • 04DokumentierenProtokoll, Messwerte, Mängelliste, Fristvorschlag
  • 05KennzeichnenPrüfplakette mit nächstem Prüftermin

Richtwerte für Prüffristen

Anlage / BetriebsmittelPrüffrist (Richtwert)Art der PrüfungPrüfer
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel4 Jahreauf ordnungsgemäßen ZustandElektrofachkraft
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ (DIN VDE 0100 Gruppe 700)1 Jahrauf ordnungsgemäßen ZustandElektrofachkraft
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen1 Monatauf WirksamkeitElektrofachkraft oder EuP bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte
Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD) in stationären Anlagen6 MonateBetätigen der PrüfeinrichtungBenutzer
Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD) in nichtstationären AnlagenarbeitstäglichBetätigen der PrüfeinrichtungBenutzer
BetriebsmittelPrüffrist (Richtwert)Anpassung / Maximalwerte
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt)Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 MonateWird eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Frist verlängert werden.
Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungenwie obenMaximalwerte: Baustellen, Fertigungsstätten, Werkstätten 1 Jahr
Anschlussleitungen mit Stecker; bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschlusswie obenMaximalwerte: Büros oder unter ähnlichen Bedingungen 2 Jahre

Planbar für Verwaltungen

  • Prüfung in Ferienzeiten oder außerhalb der Öffnungszeiten – ohne Störung des Betriebs
  • Liegenschaftsübergreifende Planung für mehrere Gebäude und Standorte
  • Angebote für Ausschreibungen und mehrjährige Rahmenverträge
  • Einheitliche Dokumentation für Gebäudemanagement und Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Prüfprotokoll mit allen Messwerten, verwendeten Messgeräten, Prüfer und Datum
  • Anlagen- bzw. Geräteverzeichnis mit Standort, Typ, Schutzklasse und Prüfergebnis
  • Mängelliste mit Einstufung und konkreten Handlungsempfehlungen
  • Fristvorschlag für die nächste Wiederholungsprüfung
  • Prüfplakette an jedem geprüften Betriebsmittel
  • Hinweise auf Energiesparpotenziale, die bei der Prüfung auffallen
Ablauf

So läuft Ihre DGUV V4 Prüfung ab

  1. 01

    Anfrage senden

    Telefonisch unter der kostenfreien Hotline 0800 5 265 265 oder über das Anfrageformular – mit Standort, Art und ungefährer Anzahl der Anlagen und Geräte.

  2. 02

    Angebot erhalten

    Sie bekommen ein transparentes, individuelles Angebot – kostenlos, unverbindlich und ohne versteckte Kosten.

  3. 03

    Termin vereinbaren

    Kurzfristige Terminvergabe, oft innerhalb weniger Werktage. Auf Wunsch außerhalb Ihrer Betriebszeiten, um Ausfälle zu vermeiden.

  4. 04

    Prüfung & Protokoll

    Prüfung vor Ort mit kalibrierter Messtechnik, Prüfplakette am Gerät und rechtssicherer Dokumentation inklusive Mängelliste.

FAQ

Häufige Fragen zur DGUV V4 Prüfung

Was ist der Unterschied zwischen DGUV V3 und DGUV V4?

Inhaltlich keiner. Die DGUV V3 gilt für Mitglieder der Berufsgenossenschaften (Privatwirtschaft), die DGUV V4 für Mitglieder der Unfallkassen (öffentliche Hand). Prüfumfang und Fristen sind identisch.

Wer ist bei einer Kommune für die Prüfung verantwortlich?

Verantwortlich ist der Unternehmer im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift – also die Leitung der Gebietskörperschaft bzw. der Einrichtung. Die Aufgabe wird in der Regel schriftlich an Fachbereiche oder das Gebäudemanagement übertragen.

Müssen private Geräte von Mitarbeitenden geprüft werden?

Werden private Geräte (z. B. Wasserkocher, Radios) am Arbeitsplatz genutzt, unterliegen sie ebenfalls der Prüfpflicht. Viele Einrichtungen regeln deshalb, dass private Geräte nur nach Prüfung oder gar nicht genutzt werden dürfen.

Können Sie in den Schulferien prüfen?

Ja, gerade Schulen und Kitas prüfen wir bevorzugt in den Ferien oder an Brückentagen. Planen Sie dafür etwas Vorlauf ein – wir stimmen die Termine frühzeitig mit Ihnen ab.

Beteiligen Sie sich an Ausschreibungen?

Ja. Wir erstellen Angebote für öffentliche Ausschreibungen und mehrjährige Rahmenverträge. Senden Sie uns die Unterlagen gern per E-Mail.

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