DGUV V4 Prüfung
Elektrosicherheit für kommunale und öffentliche Einrichtungen
Ob Rathaus, Schule, Kita, Sporthalle oder Bauhof: Wir prüfen die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel Ihrer Liegenschaften nach DGUV Vorschrift 4 – deutschlandweit, mit eigenen Elektrofachkräften und einer Dokumentation, die vor Aufsichtsbehörden und Unfallversicherungsträgern Bestand hat.
Kostenloses Angebot anfordernWas ist die DGUV V4 Prüfung?
Die DGUV Vorschrift 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ ist die Unfallverhütungsvorschrift für Unternehmen und Einrichtungen der öffentlichen Hand. Früher war sie als GUV-V A3 bekannt.
Sie verpflichtet den Träger einer Einrichtung dazu, elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur in ordnungsgemäßem Zustand zu betreiben und diesen Zustand durch eine Elektrofachkraft regelmäßig prüfen zu lassen. Inhaltlich ist die DGUV Vorschrift 4 weitgehend identisch mit der DGUV Vorschrift 3, die für gewerbliche Betriebe gilt. Der entscheidende Unterschied liegt im Adressatenkreis: Die Vorschrift 4 wird von den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand erlassen und richtet sich an deren Mitgliedsbetriebe.
Dazu zählen unter anderem:
- Kommunalverwaltungen und Landkreise mit ihren Verwaltungsgebäuden
- Schulen, Kindertagesstätten und andere Bildungseinrichtungen
- Behörden, Ämter und Eigenbetriebe
- Öffentliche Liegenschaften wie Sporthallen, Bürgerhäuser, Bauhöfe und Feuerwehrgerätehäuser
Die konkrete Prüfung selbst erfolgt nach den einschlägigen VDE-Normen – für ortsfeste Anlagen nach DIN VDE 0105-100, für ortsveränderliche Geräte nach DIN VDE 0701-0702. Als Meisterfachbetrieb mit Schwerpunkt auf DGUV-Prüfungen führen wir diese Prüfungen seit 2017 für Auftraggeber in ganz Deutschland durch.
Worin unterscheidet sich die DGUV V4 von der DGUV V3?
Prüfmethodik, Messverfahren und Schutzziele sind bei beiden Vorschriften gleich: Es geht darum, elektrische Gefährdungen für Beschäftigte, Schülerinnen und Schüler, Kinder sowie Besucher zuverlässig auszuschließen. Die DGUV Vorschrift 4 bringt jedoch eigene Durchführungsanweisungen mit, die auf die Besonderheiten öffentlicher Einrichtungen eingehen.
Das betrifft vor allem „Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art“. Ein typisches Beispiel sind naturwissenschaftliche Fachräume in Schulen – etwa Chemie- oder Physikräume –, für die als Orientierung häufig deutlich kürzere Prüffristen empfohlen werden als für ein normales Büro. Auch für Werkstätten an Berufsschulen oder Küchen in Kitas ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung häufig eigene Intervalle.
Wichtig: Prüffristen sind keine starren gesetzlichen Vorgaben, sondern Richtwerte. Auch für öffentliche Träger gilt über die Betriebssicherheitsverordnung und die TRBS 1201, dass die Fristen im Rahmen der eigenen Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Wir unterstützen Sie dabei mit einer fachlichen Einschätzung zu jedem geprüften Bereich.
Ratgeber: DGUV V3 vs. V4 im Detail Zur DGUV V3 Prüfung für Unternehmen
Typische Einsatzorte in der öffentlichen Hand
Jede Liegenschaft hat ihr eigenes Gefährdungsprofil. Wir passen Umfang und Ablauf der Prüfung daran an.
Verwaltungsgebäude und Rathäuser
Büroarbeitsplätze mit PCs, Monitoren, Druckern, Küchengeräten und Verlängerungsleitungen sowie die dazugehörige ortsfeste Installation. Häufig viele gleichartige Geräte, die sich effizient in einem Durchgang prüfen lassen.
Schulen und Kitas
Klassenräume, Lehrerzimmer, EDV-Räume, Mensen und Gruppenräume. Besondere Aufmerksamkeit gilt naturwissenschaftlichen Fachräumen wie Chemie- und Physikräumen: Für sie wird als Richtwert oft ein Prüfintervall von einem Jahr angesetzt.
Sporthallen und Bürgerhäuser
Hallenbeleuchtung, Beschallungs- und Veranstaltungstechnik, Küchen sowie Geräte, die von wechselnden Vereinen und Nutzergruppen bedient werden. Hier ist eine nachvollziehbare Prüfdokumentation besonders wichtig.
Bauhöfe und Werkstätten
Elektrowerkzeuge, Kabeltrommeln, Ladegeräte und Maschinen im rauen Einsatz. Wegen der höheren Beanspruchung ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung hier meist kürzere Intervalle für ortsveränderliche Betriebsmittel.
Was wird bei der DGUV V4 Prüfung geprüft?
Analog zur DGUV V3 unterscheidet die Prüfung zwischen ortsfesten Anlagen und ortsveränderlichen Betriebsmitteln.
Ortsfeste Anlagen – DIN VDE 0105-100
Alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist: Verteilungen und Sicherungskästen, Steckdosen- und Lichtstromkreise, fest angeschlossene Maschinen und Beleuchtungsanlagen.
- Besichtigung auf äußere Mängel und ordnungsgemäßen Zustand
- Erproben der Schutzeinrichtungen, z. B. Fehlerstrom-Schutzschalter
- Messen von Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Schleifenimpedanz
Ortsveränderliche Betriebsmittel – DIN VDE 0701-0702
Alle Geräte mit Stecker, die während des Betriebs bewegt oder an einen anderen Ort gebracht werden können: PCs, Monitore, Drucker, Kaffeemaschinen, Elektrowerkzeuge, Verlängerungsleitungen und Mehrfachsteckdosen.
- Sichtprüfung von Gehäuse, Leitung und Stecker
- Messung von Schutzleiter-, Isolationswiderstand und Ableitstrom
- Funktionsprüfung und Kennzeichnung mit Prüfplakette
So läuft die DGUV V4 Prüfung ab
Von der ersten Anfrage bis zur wiederkehrenden Prüfung – planbar und mit möglichst wenig Störung des laufenden Betriebs.
Anfrage
Sie schildern uns kurz, welche Liegenschaften und ungefähr wie viele Geräte geprüft werden sollen – telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular.
Austausch
Wir klären offene Fragen, etwa zu besonderen Räumen, Zugängen oder vorhandenen Bestandslisten, und erstellen ein kostenloses, unverbindliches Angebot – meist innerhalb von 24 Stunden.
Planung
Gemeinsam legen wir Termine fest. Schulen und Kitas prüfen wir auf Wunsch in den Ferien, Verwaltungen außerhalb der Öffnungszeiten – so bleibt der Betrieb ungestört.
Prüfung
Unsere Elektrofachkräfte prüfen vor Ort nach DIN VDE 0105-100 und DIN VDE 0701-0702. Auch Großprojekte mit mehreren Tausend Geräten setzen wir strukturiert um.
Protokollierung
Jedes Gerät erhält eine Prüfplakette, jede Prüfung ein Protokoll mit Messwerten. Festgestellte Mängel werden klar benannt, damit Sie sie gezielt beheben lassen können.
Wiederholung
Auf Wunsch erinnern wir Sie rechtzeitig an die nächste Prüfung und übernehmen die wiederkehrenden Termine – auch im Rahmen eines Rahmenvertrags.
Ihr Nutzen als öffentlicher Träger
Eine regelmäßige DGUV V4 Prüfung ist mehr als eine Formalie – sie schützt Menschen und entlastet die Verantwortlichen in Verwaltung und Trägerschaft.
Verkehrssicherungspflicht erfüllen
Wer öffentliche Gebäude betreibt, muss dafür sorgen, dass von ihnen keine vermeidbaren Gefahren ausgehen. Geprüfte Anlagen und Geräte sind ein wesentlicher Baustein dieser Pflicht.
Haftungsrisiken reduzieren
Kommt es zu einem Unfall oder Brand, stellt sich schnell die Frage nach der Prüfung. Bürgermeister, Amtsleitungen und Schulträger können mit einer nachweislich durchgeführten Prüfung belegen, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.
Lückenlose Dokumentation
Unsere Prüfprotokolle sind so aufgebaut, dass sie gegenüber Aufsichtsbehörden, Unfallversicherungsträgern und Rechnungsprüfung nachvollziehbar sind – je Liegenschaft, je Raum, je Gerät.
Ein verlässlicher Ansprechpartner
Alle Prüfungen führen ausschließlich unsere eigenen, fest angestellten Elektrofachkräfte oder feste, sorgfältig ausgewählte Partnerbetriebe durch. Eine Weitervermittlung an wechselnde Subunternehmer oder ein Marktplatz-Modell gibt es bei uns nicht – Sie wissen jederzeit, wer bei Ihnen vor Ort ist.
EL-Concept GmbH – Ihr Partner für DGUV-Prüfungen
Die EL-Concept GmbH ist ein Elektro-Meisterfachbetrieb, gegründet 2013 und seit 2017 auf DGUV-Prüfungen spezialisiert. Wir sind deutschlandweit tätig und haben bereits Großprojekte mit mehreren Tausend zu prüfenden Geräten umgesetzt – von der einzelnen Kita bis zum gesamten Gebäudebestand einer Kommune.
Sie erreichen uns kostenfrei unter 0800 5 265 265 (Mo–Fr 8–16 Uhr) oder per E-Mail an info@elconcept-gmbh.de. Weitere Antworten auf häufige Fragen finden Sie in unseren FAQ und im Ratgeber; einen Überblick über alle Prüfleistungen gibt unsere Seite zum E-Check.