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Ratgeber

DGUV V3 oder V4? Der Unterschied einfach erklärt

Zwei Vorschriften, ein Ziel: Die DGUV Vorschriften 3 und 4 regeln beide die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Der Unterschied liegt nicht im Prüfumfang, sondern darin, für wen die jeweilige Vorschrift gilt.

„Brauchen wir jetzt eine DGUV-V3- oder eine DGUV-V4-Prüfung?“ Diese Frage hören wir regelmäßig – und sie ist berechtigt, denn die beiden Bezeichnungen klingen nach zwei unterschiedlichen Prüfungen. Tatsächlich handelt es sich um zwei Unfallverhütungsvorschriften mit nahezu gleichem Inhalt, die sich in erster Linie durch ihren Adressaten unterscheiden. Wer diesen Punkt kennt, kann die Frage in den meisten Fällen in wenigen Sekunden für sich beantworten. Im Folgenden ordnen wir beide Vorschriften ein und zeigen, was in der Praxis wirklich zählt.

DGUV Vorschrift 3: Elektrische Anlagen in der Privatwirtschaft

Die DGUV Vorschrift 3 ist die Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ für privatwirtschaftliche Unternehmen. Herausgegeben wird sie von den gewerblichen Berufsgenossenschaften; vielen ist sie noch unter ihrem früheren Namen BGV A3 bekannt. Sie verpflichtet Unternehmer dazu, elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur in ordnungsgemäßem Zustand zu betreiben und regelmäßig durch eine Elektrofachkraft prüfen zu lassen.

Betroffen sind praktisch alle Betriebe der gewerblichen Wirtschaft: vom Handwerksbetrieb über Industrie, Handel und Gastronomie bis zum Bürobetrieb oder zur Arztpraxis. Wer als Mitgliedsunternehmen einer Berufsgenossenschaft geführt wird, fällt in aller Regel unter die DGUV Vorschrift 3.

DGUV Vorschrift 4: Dasselbe Regelwerk für die öffentliche Hand

Die DGUV Vorschrift 4 ist inhaltlich praktisch das Gegenstück zur Vorschrift 3, gilt aber für Unternehmen und Einrichtungen der öffentlichen Hand. Sie ging aus der früheren GUV-V A3 hervor, die von den Unfallkassen als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für den öffentlichen Bereich erlassen wurde. Zu ihrem Anwendungsbereich gehören Kommunalverwaltungen, Schulen, Kindertagesstätten, Behörden sowie öffentliche Liegenschaften wie Rathäuser, Bauhöfe, Sporthallen oder Feuerwehrgerätehäuser.

Der Grund für die zwei Nummern ist also historisch und organisatorisch: Berufsgenossenschaften und Unfallkassen waren lange getrennte Träger mit eigenen Vorschriftenwerken. Mit der Zusammenführung unter dem Dach der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wurden die Vorschriften neu nummeriert – die Trennung nach Adressat blieb jedoch bestehen.

Der entscheidende Unterschied: Wer ist gemeint?

Hier liegt der Kern der Verwechslungsgefahr. Der wichtigste Unterschied zwischen DGUV V3 und DGUV V4 ist nicht der Prüfumfang, nicht die Prüfmethodik und nicht das Schutzziel – sondern allein die Frage, ob ein privatwirtschaftliches Unternehmen oder eine öffentliche Einrichtung betroffen ist. Beide Vorschriften verfolgen dasselbe Ziel: Beschäftigte und Dritte vor den Gefahren des elektrischen Stroms zu schützen.

Entsprechend gleichen sich die beiden Vorschriften auch in dem, was bei einer Prüfung tatsächlich passiert:

  • Prüfmethodik: Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung – in beiden Fällen in derselben Reihenfolge und nach denselben Grundsätzen.
  • Prüfnormen: Ortsfeste elektrische Anlagen werden nach DIN VDE 0105-100 geprüft, ortsveränderliche Betriebsmittel nach DIN VDE 0701-0702 bzw. DIN EN 50699. Diese Normen gelten unabhängig davon, ob die V3 oder die V4 zugrunde liegt.
  • Prüffristen: Die grundsätzlichen Richtwerte, etwa vier Jahre für ortsfeste Anlagen unter normalen Bedingungen, sind bei beiden Vorschriften nahezu identisch. Die konkrete Frist legt in beiden Fällen die Gefährdungsbeurteilung fest.

Die beiden Vorschriften im Vergleich

DGUV Vorschrift 3 DGUV Vorschrift 4
Gilt für Privatwirtschaftliche Unternehmen Unternehmen der öffentlichen Hand
Typische Betriebe Handwerk, Industrie, Handel, Gastronomie, Büros, Praxen Kommunalverwaltungen, Schulen, Kitas, Behörden, öffentliche Liegenschaften
Frühere Bezeichnung BGV A3 GUV-V A3
Träger Berufsgenossenschaften Unfallkassen
Schutzziel Identisch: Schutz vor Gefahren durch elektrischen Strom
Prüfmethodik Identisch: Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung
Prüfnormen Identisch: DIN VDE 0105-100 (ortsfest), DIN VDE 0701-0702 / DIN EN 50699 (ortsveränderlich)
Prüffristen-Richtwerte Allgemeine Richtwerte, z. B. 4 Jahre für ortsfeste Anlagen Gleiche Grundwerte, zusätzlich eigene Empfehlungen für Räume besonderer Art (z. B. 1 Jahr in Fachräumen)

Wo sich die DGUV V4 im Detail unterscheidet

Ganz ohne inhaltliche Abweichung kommt die Gegenüberstellung nicht aus. Die DGUV Vorschrift 4 enthält eigene, zusätzliche Durchführungsanweisungen für „Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art“, wie sie typischerweise in kommunalen Einrichtungen vorkommen. Ein anschauliches Beispiel sind naturwissenschaftliche Fachräume in Schulen: Physik-, Chemie- oder Biologieräume, in denen Schülerinnen und Schüler mit elektrischen Versuchsaufbauten arbeiten. Für solche Räume nennt die V4 abweichende, in der Regel kürzere Prüffristenempfehlungen – als Richtwert wird hier oft ein Jahr statt der sonst üblichen vier Jahre für die ortsfeste Anlage angesetzt.

Für den Prüfer bedeutet das: Bei einer Schule oder einer vergleichbaren Einrichtung müssen diese Sonderbereiche erkannt und in der Prüfplanung gesondert berücksichtigt werden. Am Ablauf der eigentlichen Prüfung – Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung, Dokumentation – ändert sich dadurch nichts.

Was das für die Praxis bedeutet

Ein Betrieb prüft in der Regel nur nach einer der beiden Vorschriften. Welche das ist, ergibt sich aus der Trägerschaft: privatwirtschaftlich organisiert heißt DGUV V3, öffentliche Hand heißt DGUV V4. Aus Kundensicht macht es für den Prüfungsablauf selbst praktisch keinen Unterschied. Die Prüfung läuft gleich ab, die Messungen sind dieselben, und am Ende steht in beiden Fällen ein Prüfprotokoll mit Prüfplakette, das den ordnungsgemäßen Zustand der Anlagen und Geräte dokumentiert.

Wichtig ist lediglich, dass im Angebot, im Prüfprotokoll und in der Dokumentation die zutreffende Vorschrift genannt wird. Das ist vor allem dann relevant, wenn der Unfallversicherungsträger oder eine Aufsichtsbehörde Einsicht in die Prüfunterlagen verlangt.

Die EL-Concept GmbH führt Prüfungen nach beiden Vorschriften durch – ausschließlich mit eigenen, fest angestellten Elektrofachkräften oder mit festen Partnerbetrieben, mit denen wir dauerhaft zusammenarbeiten. Eine Weitervermittlung an wechselnde Subunternehmer gibt es bei uns nicht. Ob Gewerbebetrieb oder kommunale Einrichtung: Sie wissen immer, wer vor Ort prüft und wer für die Dokumentation verantwortlich ist.

Was gilt für mich? Eine kurze Entscheidungshilfe

Wenn Sie unsicher sind, welche Vorschrift auf Ihren Betrieb zutrifft, hilft diese einfache Zuordnung:

  • Sie führen ein privatwirtschaftliches Unternehmen – etwa einen Handwerksbetrieb, ein Industrieunternehmen, ein Handelsgeschäft, einen Gastronomiebetrieb oder einen Bürobetrieb? Dann gilt für Sie die DGUV Vorschrift 3. Alle Informationen zum Ablauf finden Sie auf unserer Seite zur DGUV-V3-Prüfung.
  • Sie sind für eine Kommune, Schule, Kita, Behörde oder eine andere öffentliche Einrichtung zuständig? Dann ist die DGUV Vorschrift 4 maßgeblich. Details dazu finden Sie auf unserer Seite zur DGUV-V4-Prüfung.

Und falls die Zuordnung im Einzelfall nicht eindeutig ist, etwa bei Eigenbetrieben, Zweckverbänden oder gemischten Trägerschaften: Ein Blick auf die Mitgliedsbescheinigung des Unfallversicherungsträgers schafft Klarheit. Alternativ sprechen Sie uns einfach an – wir klären die Frage gemeinsam mit Ihnen, bevor die Prüfung geplant wird.

Auf einen Blick

  • DGUV V3: Unfallverhütungsvorschrift für privatwirtschaftliche Unternehmen (früher BGV A3).
  • DGUV V4: Inhaltlich fast gleiche Vorschrift für die öffentliche Hand – Kommunen, Schulen, Kitas, Behörden (früher GUV-V A3).
  • Unterschied: Nur der Adressat, nicht der Prüfumfang oder die Prüfmethodik.
  • Besonderheit V4: Zusätzliche Durchführungsanweisungen für Räume besonderer Art, z. B. Fachräume in Schulen mit kürzeren Prüffristen.
  • Praxis: Ein Betrieb prüft nach einer Vorschrift – der Ablauf ist derselbe.
  • EL-Concept: Prüfung nach beiden Vorschriften durch eigene Elektrofachkräfte oder feste Partnerbetriebe.

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