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Ratgeber

DGUV V3 & V4 Prüffristen im Überblick

Wie oft müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel geprüft werden? Wir zeigen die gängigen Richtwerte für Büro, Werkstatt, Baustelle und Schule – und erklären, warum die passende Frist am Ende immer im eigenen Betrieb festgelegt wird.

„Alle vier Jahre die Anlage, alle sechs Monate die Geräte“ – so oder ähnlich kursieren Prüffristen für die DGUV Vorschrift 3 und 4 in vielen Betrieben. Diese Zahlen sind nicht falsch, aber sie werden häufig missverstanden. Deshalb vorweg das Wichtigste: Eine pauschale, für alle Betriebe gültige Prüffrist gibt es nicht. Die DGUV Vorschriften 3 und 4 fordern, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel in angemessenen Zeiträumen wiederkehrend geprüft werden – wie lang dieser Zeitraum konkret ist, legt der Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung selbst fest. Dabei berücksichtigt er die Einsatzbedingungen der Anlagen und Geräte, deren Beanspruchung und die Ergebnisse bisheriger Prüfungen.

Die im Folgenden genannten Werte sind Richtwerte aus der einschlägigen Praxis, wie sie in den Durchführungsanweisungen zu den DGUV Vorschriften, in der DGUV Information 203-070, der DGUV Information 203-006 sowie in den Normen DIN VDE 0105-100 und DIN EN 50699 als Orientierungshilfe genannt werden. Sie haben sich bewährt und bilden in den meisten Betrieben eine gute Ausgangsbasis. Ersetzen können sie die betriebliche Festlegung aber nicht.

Prüffristen für ortsveränderliche Betriebsmittel

Ortsveränderlich sind alle Geräte, die im Betrieb bewegt werden können, während sie an das Stromnetz angeschlossen sind – vom Bürodrucker über die Kaffeemaschine bis zum Winkelschleifer und zur Verlängerungsleitung. Weil diese Geräte durch Transport, Stöße und wechselnde Einsatzorte stärker beansprucht werden als eine feste Installation, sind die Richtwerte hier deutlich kürzer. Grundlage sind die DGUV Vorschriften 3 und 4 in Verbindung mit der DGUV Information 203-070 und der DIN EN 50699, für Baustellen zusätzlich die DGUV Information 203-006.

Einsatzbereich Typische Geräte Richtwert Verlängerung möglich
Büro, leichte Beanspruchung PC, Monitor, Drucker, Kaffeemaschine 6 Monate bis max. 24 Monate, wenn die Fehlerquote nachweislich unter 2 % liegt
Werkstatt, mittlere bis hohe Beanspruchung Bohrmaschine, Winkelschleifer, Verlängerungskabel 6 Monate bis max. 12 Monate
Baustelle Bohrhämmer, Bauleuchten, Trommelkabel 3 Monate – (DGUV Information 203-006)

Die Verlängerungsmöglichkeit ist an eine Bedingung geknüpft: Erst wenn mehrere Prüfdurchgänge belegen, dass nur sehr wenige Geräte beanstandet werden, darf das Intervall schrittweise ausgedehnt werden. Im Büro gilt dafür die Grenze von 2 % beanstandeter Geräte. Steigt die Fehlerquote wieder an, ist die Frist entsprechend zu verkürzen. Ein Betrieb, der seine Prüfergebnisse sauber dokumentiert, kann diese Regel also gezielt nutzen – ein Betrieb ohne belastbare Dokumentation bleibt beim Ausgangswert.

Prüffristen für ortsfeste elektrische Anlagen

Ortsfeste Anlagen sind die feste Elektroinstallation eines Gebäudes: Zählerplatz, Unterverteilungen, Leitungsnetz, fest angeschlossene Maschinen und Steckdosenstromkreise. Sie werden weit weniger mechanisch beansprucht als tragbare Geräte, weshalb die Richtwerte hier in Jahren statt in Monaten angegeben werden. Grundlage sind die DGUV Vorschriften 3 und 4 in Verbindung mit der DIN VDE 0105-100, für Baustellen wiederum die DGUV Information 203-006.

Einsatzbereich Richtwert Hinweis
Allgemein (Büro, normale Bedingungen) 4 Jahre Standardfall für Verwaltungs- und Bürogebäude
Werkstätten, gewerbliche Räume 4 Jahre bei besonderen Umgebungsbedingungen (Staub, Feuchte, Chemikalien) kann eine kürzere Frist angezeigt sein
Schulen und Kitas, normale Räume 4 Jahre Klassenräume, Flure, Verwaltung
Naturwissenschaftliche Fachräume (Chemie, Physik) 1 Jahr Räume besonderer Art nach DGUV Vorschrift 4
Baustromverteiler Anlage 1 Jahr, Verteiler 3 Monate DGUV Information 203-006

Auch hier gilt: Vier Jahre sind ein Orientierungswert für normale Bedingungen. Wer eine Anlage in feuchter, staubiger oder chemisch belasteter Umgebung betreibt oder in der Vergangenheit wiederholt Mängel festgestellt hat, sollte das Intervall im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung verkürzen. Unabhängig vom Turnus steht außerdem nach jeder wesentlichen Änderung oder Erweiterung der Anlage eine Prüfung an, bevor sie wieder in Betrieb genommen wird.

DGUV Vorschrift 3 oder 4 – gibt es Unterschiede bei den Fristen?

Inhaltlich sind beide Vorschriften nahezu identisch. Die DGUV Vorschrift 3 gilt für Betriebe, die bei einer gewerblichen Berufsgenossenschaft versichert sind, die DGUV Vorschrift 4 für Einrichtungen der öffentlichen Hand, also etwa Kommunen, Schulen und Behörden. Die Anforderungen an Prüfung, Prüfumfang und Dokumentation unterscheiden sich nicht. Ein Unterschied liegt in den Durchführungsanweisungen: Die DGUV Vorschrift 4 enthält zusätzliche Hinweise für „Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art“ – dazu gehören zum Beispiel die naturwissenschaftlichen Fachräume in Schulen, für die der oben genannte Richtwert von einem Jahr gilt. Welche Vorschrift für Ihren Betrieb maßgeblich ist und was das im Einzelnen bedeutet, erklären wir im Ratgeber DGUV V3 oder V4?.

Wie wird die richtige Frist festgelegt?

Die Verantwortung für die Prüffristen liegt beim Arbeitgeber beziehungsweise Unternehmer. Er legt sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest, die das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung ohnehin von jedem Betrieb verlangen. In der Praxis hat sich dabei ein Vorgehen in drei Schritten bewährt:

  1. Einsatzbedingungen bewerten. Wo und wie werden die Anlagen und Geräte genutzt? Ein Laptop im Büro ist anders zu beurteilen als eine Bohrmaschine auf der Baustelle. Die Richtwerte aus den Tabellen liefern hierfür den Ausgangspunkt.
  2. Empfehlung der prüfenden Elektrofachkraft einholen. Wer die Anlage und die Geräte tatsächlich geprüft hat, kennt deren Zustand aus erster Hand und kann eine fundierte Einschätzung geben, ob der gewählte Turnus passt oder angepasst werden sollte.
  3. Bisherige Prüfergebnisse berücksichtigen. Die Fehlerquote der vergangenen Prüfungen ist das wichtigste Kriterium für eine Verlängerung oder Verkürzung. Liegt sie dauerhaft niedrig, kann das Intervall innerhalb der genannten Grenzen ausgedehnt werden; häufen sich Mängel, ist es zu verkürzen.

Die festgelegten Fristen sollten schriftlich dokumentiert und im Prüfprotokoll oder in einer Betriebsmittelliste hinterlegt werden. So lässt sich gegenüber der Berufsgenossenschaft, dem Versicherer oder im Schadensfall jederzeit nachweisen, dass die Prüfzyklen bewusst und nachvollziehbar gewählt wurden.

Prüfung und Beratung durch die EL-Concept GmbH

Bei der EL-Concept GmbH wird jede Prüfung ausschließlich durch unsere eigenen, fest angestellten Elektrofachkräfte oder durch feste Partnerbetriebe durchgeführt, mit denen wir langfristig zusammenarbeiten. Eine Weitervermittlung an wechselnde Subunternehmer gibt es bei uns nicht. Das bedeutet für Sie: Die Person, die Ihre Anlage prüft, kennt deren Zustand und kann Ihnen eine belastbare Empfehlung für den weiteren Prüfturnus geben.

Gern unterstützen wir Sie bereits bei der Festlegung passender Prüfintervalle – etwa wenn Sie erstmals eine Prüfung organisieren, mehrere Standorte mit unterschiedlichen Einsatzbedingungen betreiben oder Ihre bestehenden Fristen anhand der Prüfergebnisse überprüfen möchten. Sprechen Sie uns einfach über das Kontaktformular an.

Auf einen Blick

  • Keine gesetzliche Pauschalfrist: Der Arbeitgeber legt die Intervalle in der Gefährdungsbeurteilung selbst fest.
  • Ortsveränderliche Geräte: Richtwert 6 Monate in Büro und Werkstatt, 3 Monate auf Baustellen.
  • Verlängerung: Im Büro bis max. 24 Monate bei Fehlerquote unter 2 %, in der Werkstatt bis max. 12 Monate.
  • Ortsfeste Anlagen: Richtwert 4 Jahre; Fachräume in Schulen 1 Jahr; Baustromverteiler 3 Monate.
  • V3 und V4: Inhaltlich nahezu identisch; V4 ergänzt Räume besonderer Art.
  • Eigene Fachkräfte: Prüfung nur durch fest angestellte Elektrofachkräfte oder feste Partnerbetriebe – inklusive Beratung zum Prüfturnus.

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