Ablauf einer Prüfung & die Prüfplakette
Wer zum ersten Mal eine elektrische Prüfung beauftragt, möchte wissen, was auf den Betrieb zukommt. Hier erklären wir Schritt für Schritt, wie eine E-Check- bzw. DGUV V3/V4-Prüfung bei EL-Concept abläuft und was die Prüfplakette am Ende tatsächlich aussagt.
Eine Prüfung elektrischer Geräte und Anlagen ist kein Eingriff, vor dem man Respekt haben müsste. Bei EL-Concept folgt sie einem klaren, immer gleichen Ablauf: Anfrage, Austausch, Planung, Prüfung vor Ort, Protokollierung und die Vorbereitung der nächsten Wiederholungsprüfung. Wer diese sechs Schritte kennt, kann den Aufwand realistisch einschätzen und die Prüfung so in den Betriebsalltag einplanen, dass sie kaum auffällt.
Ein Punkt vorweg, weil er uns wichtig ist: Alle Prüfungen werden ausschließlich von fest angestellten Elektrofachkräften der EL-Concept GmbH oder von festen, sorgfältig ausgewählten Partnerbetrieben durchgeführt. Eine Weitervermittlung an wechselnde Subunternehmer gibt es bei uns nicht. Sie wissen also immer, wer bei Ihnen im Betrieb steht und wer für die Qualität der Prüfung verantwortlich ist.
1. Anfrage
Der erste Schritt ist bewusst einfach gehalten. Über das Online-Formular auf elconcept-gmbh.de teilen Sie uns mit, was geprüft werden soll. Hilfreich sind dabei Angaben zum Prüfumfang: Wie viele Geräte sind es ungefähr, um welche Art von Geräten handelt es sich (zum Beispiel Bürotechnik, Werkstattmaschinen, Küchengeräte, Verlängerungsleitungen) und geht es zusätzlich um ortsfeste Anlagen wie Verteilungen oder die Gebäudeinstallation?
Sie müssen an dieser Stelle nichts exakt beziffern. Eine grobe Einschätzung genügt, damit wir den Aufwand einordnen und Ihnen eine belastbare Rückmeldung geben können. Fehlende Details klären wir im nächsten Schritt gemeinsam.
2. Austausch
Nach Eingang Ihrer Anfrage melden wir uns bei Ihnen. In diesem Gespräch klären wir offene Fragen und erläutern, wie die Prüfung konkret bei Ihnen ablaufen wird. Das geschieht je nach Situation telefonisch oder direkt vor Ort in Ihrem Betrieb, etwa wenn die Gegebenheiten komplexer sind oder der Prüfumfang erst durch einen Rundgang sinnvoll erfasst werden kann.
Typische Themen sind zu diesem Zeitpunkt: Welche Bereiche und Räume sind betroffen? Gibt es Geräte, die nur zu bestimmten Zeiten freigegeben werden können? Liegen Unterlagen aus früheren Prüfungen vor? Und welche Nachweise benötigen Sie am Ende, zum Beispiel für die Berufsgenossenschaft oder den Versicherer? Je genauer wir das vorab kennen, desto reibungsloser läuft der eigentliche Prüftag.
3. Planung
Auf Basis des Austauschs stimmen wir den Termin ab. Dabei achten wir auf zwei Dinge gleichzeitig: Die vorgeschriebenen Prüffristen müssen eingehalten werden, und der laufende Betrieb soll so wenig wie möglich gestört werden. In der Praxis heißt das, dass wir uns nach Ihren Abläufen richten und nicht umgekehrt.
Auch kurzfristige Termine sind möglich, etwa wenn eine Frist näher rückt als gedacht oder eine Prüfung aus anderem Anlass zügig erfolgen soll. Auf Wunsch prüfen wir außerhalb Ihrer Öffnungszeiten oder organisieren die Arbeit so, dass der Betrieb nicht geschlossen werden muss. Gerade in Gastronomie, Einzelhandel oder Produktion ist das oft der entscheidende Punkt.
4. Prüfung vor Ort
Am vereinbarten Termin kommt die Elektrofachkraft zu Ihnen in den Betrieb. Die Prüfung selbst besteht aus drei aufeinander aufbauenden Teilen, die für jedes Gerät bzw. jede Anlage durchlaufen werden.
Sichtprüfung: Zunächst wird das Prüfobjekt äußerlich begutachtet. Dabei geht es um erkennbare Schäden und Mängel wie beschädigte Leitungen, gebrochene Gehäuse, verbogene oder verschmorte Steckerkontakte, fehlende Abdeckungen oder unzulässige Reparaturen. Vieles, was im Alltag nicht mehr auffällt, wird bei diesem gezielten Blick sichtbar.
Elektrische Messung: Anschließend werden die sicherheitsrelevanten Werte mit geeigneten Messgeräten erfasst. Bei ortsveränderlichen Geräten richtet sich die Messung nach DIN VDE 0701-0702, bei ortsfesten Anlagen nach DIN VDE 0105-100. Je nach Norm und Schutzklasse gehören dazu beispielsweise der Schutzleiterwiderstand und der Isolationswiderstand. Diese Messwerte zeigen, ob die Schutzmaßnahmen des Geräts oder der Anlage tatsächlich noch wirksam sind, auch wenn äußerlich alles in Ordnung aussieht.
Funktionsprüfung: Zum Schluss wird geprüft, ob das Gerät bzw. die Anlage bestimmungsgemäß funktioniert, also etwa Schalter, Schutzeinrichtungen und Bedienelemente so reagieren, wie sie sollen. Erst wenn alle drei Teile ohne Beanstandung abgeschlossen sind, gilt die Prüfung als bestanden.
Werden Mängel festgestellt, besprechen wir mit Ihnen, wie damit umzugehen ist. Kleine Dinge lassen sich häufig direkt beheben; bei größeren Beanstandungen erhalten Sie eine klare Einschätzung, was zu tun ist.
5. Protokollierung
Jedes Prüfergebnis wird dokumentiert. Sie erhalten von uns ein vollständiges, digitales Prüfprotokoll mit den erfassten Messergebnissen für alle geprüften Geräte und Anlagen. Dieses Protokoll ist der eigentliche Nachweis, dass Sie Ihrer Prüfpflicht nachgekommen sind, und lässt sich bei Bedarf jederzeit vorlegen oder weiterleiten.
Parallel dazu werden die geprüften Geräte und Anlagen mit einer Prüfplakette gekennzeichnet. So ist vor Ort auf einen Blick erkennbar, welche Betriebsmittel geprüft sind. Was die Plakette genau bedeutet und wo ihre Grenzen liegen, erklären wir weiter unten in einem eigenen Abschnitt.
6. Wiederholung
Mit der Übergabe des Protokolls ist die Prüfung abgeschlossen, das Thema aber nicht erledigt: Elektrische Prüfungen müssen in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Deshalb informieren wir Sie darüber, wann die nächste Prüfung fällig wird, und erinnern Sie auf Wunsch rechtzeitig daran. So geraten Fristen nicht in Vergessenheit, auch wenn im Tagesgeschäft andere Dinge Vorrang haben.
In welchem Abstand wiederholt werden muss, hängt von den jeweiligen Gerätschaften, den Einsatzbedingungen und Ihrer Gefährdungsbeurteilung ab. Eine Übersicht über die üblichen Prüffristen finden Sie in unserem Ratgeber Prüffristen im Überblick.
Was bedeutet die Prüfplakette?
Die Prüfplakette ist die kleine Kennzeichnung, die nach einer bestandenen Prüfung am Gerät oder an der Anlage angebracht wird. Sie zeigt auf einen Blick, dass die Prüfung erfolgreich war, und in den meisten Fällen auch, wann die nächste Prüfung fällig ist. Für Mitarbeitende, Vorgesetzte oder Besucher ist damit sofort erkennbar, dass ein Betriebsmittel geprüft wurde, ohne dass jemand erst Unterlagen heraussuchen müsste.
Wichtig ist allerdings, die Plakette richtig einzuordnen. Sie ersetzt nicht das digitale Prüfprotokoll. Der vollständige Nachweis über Umfang, Ergebnisse und Messwerte der Prüfung ist das Protokoll, und genau dieses wird im Ernstfall verlangt, etwa von der Berufsgenossenschaft, dem Versicherer oder einer Aufsichtsbehörde. Die Plakette ergänzt das Protokoll als schnell sichtbare Kennzeichnung vor Ort. Beides zusammen ergibt eine lückenlose Dokumentation: das Protokoll als Beleg, die Plakette als Orientierung im Alltag.
Fehlt an einem Gerät eine Plakette oder ist das darauf vermerkte Datum bereits überschritten, ist das ein deutliches Signal, die Prüfung nachzuholen. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihre Geräte und Anlagen aktuell geprüft sind, sprechen Sie uns einfach an.
Auf einen Blick
- Anfrage: Online-Formular, grobe Angabe zu Anzahl und Art der Geräte bzw. Anlagen
- Austausch: Klärung offener Fragen, telefonisch oder vor Ort
- Planung: Termin nach Ihren Abläufen, auch kurzfristig oder außerhalb der Öffnungszeiten
- Prüfung: Sichtprüfung, elektrische Messung, Funktionsprüfung
- Protokoll: Digitales Prüfprotokoll mit Messwerten als vollständiger Nachweis
- Plakette: Sichtbare Kennzeichnung am Gerät, ergänzt das Protokoll
- Wiederholung: Hinweis auf die nächste Fälligkeit, auf Wunsch mit Erinnerung
- Wer prüft: Eigene Elektrofachkräfte oder feste Partnerbetriebe, keine wechselnden Subunternehmer